Vertrag Model Release
Susi am 28. November 2008
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Modelrelease-Vertrag
zwischen
Autor:
und
Modell:
Datum der Aufnahmen: ______________, ggf. Ort ________________
Es wird vereinbart, dass unwiderruflich inhaltlich zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte auf den Bildautor übertragen werden. Dem Modell wird ebenfalls ein Nutzungsrecht eingeräumt. Dies umfasst die ausschließlich private Nutzung der Bilder (z. B. als Eigenwerbung auf Homepages), eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.
Die Übertragung der Rechte erstreckt sich auf alle, derzeit bek. Nutzungsarten (auch kommerzielle Verwertung), es umfasst die Digitalisierung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Ausstellungen und öffentliche Zugänglichmachung (Beispiel: Fotografenhomepage).
Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes digital bearbeitet werden, ebenso ist dem Modell erlaubt eine eigene Bearbeitung durchzuführen – hierfür ist eine Kenntlichmachung unter dem Bild ausdrücklich erforderlich. (z. b. Fotomontagen, Kombinationen mit Bildern, Einfügen von Texten und/oder Grafiken( digitale Verfremdung der Bilder, sowie Colorierung).
Die Bekanntgabe des Modells steht im Ermessen des Fotografen.
Die Bezahlung erfolgte folgendermaßen:
Modellhonorar: ________________
Fotografenhonorar: ________________
Der Fotograf verpflichtet sich in einer angemessenen Zeit ca. 10 Bilder bearbeitet zur Verfügung zu stellen. Alle unbearbeiteten Bilder werden noch per CD zur Verfügung gestellt (nach Abschluss des Shootings).
Beide Parteien haben eine angemessene Entlohnung erhalten, hiermit sind sämtliche Ansprüche beiderseits abgegolten.
Dieser Vertrag unterliegt dt. Recht,. Unter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Es bestehen keine Nebenabreden, sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.
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